(1) Liefertermine- oder fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Die Lieferfrist kann sich bei Eintritt von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren, in angemessenen Umfang verlängern. Dies betrifft insbesondere die nach Maßangaben und Konstruktionen sowie Farben des im Auftrag des Kunden gefertigten Teile.
(3) Fenster Plus ist zu Teillieferungen berechtigt. Für Nachlieferungen fallen keine Versandkosten an.
(4) Die Wahl der Versandart erfolgt nach preiswertestem Ermessen von Fenster Plus. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.
(5) Bei Lieferanschriften in der EU enthält der ausgewiesene Preis die gesetzliche Mehrwertsteuer. In allen anderen Fällen ist der ausgewiesene Preis der Nettopreis ohne Mehrwertsteuer. In diesen Ländern ist der Kunde verantwortlich für die ordnungsgemäße Abfuhr der notwendigen Zölle und Gebühren.
(6) Gerät die Firma Fenster Plus in Verzug, so ist die Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
(7) Soweit nicht anders vereinbart, beinhaltet die Anlieferung der Ware an die durch den Kunden angegebene Lieferadresse bis zur Ladekante des Lastkraftwagens. Das Abladen erfolgt durch den Kunden.
(8) Die gelieferte Ware kann technisch bedingt in geringem Umfang von der Darstellung im Internet abweichen, ohne dass es zu einer Gebrauchs- oder Funktionsbeeinträchtigung kommt. Gewisse, auch farbliche Abweichungen, sind zumutbar.
(9) Die angegebenen Transportkosten gelten für mit LKW zugängliche Straßen und Wege und sind nur in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Zusätzliche Aufwendungen und die damit entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(10) Höhere Gewalt - Unvorhergesehene, unvermeidbare und nicht von uns zu vertretende Ereignisse, wie z.B. Aufruhr, Streik, Krieg, Brand, Energiemangel, Betriebsstörungen bei der Gesellschaft oder deren Lieferanten, Maßnahmen von Behörden und Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften sowie Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Genehmigungen, insbesondere Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen, die verhindern, dass die Ware zum vereinbarten Termin geliefert werden kann („Höhere Gewalt“), verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Störung und ihrer Auswirkungen. Der Kunde wird auf diese Lieferverzögerung hingewiesen. Wir sind nach Anzeige des Verzögerungsgrundes jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(11) Der Versand von Ware erfolgt nur an Lieferadressen auf dem Festland. Bestellungen auf deutsche Inseln werden im Einzelfall geprüft und ggf. mit zusätzlichen Lieferkosten ausgeführt.
(12) In der Saison (April - November) kann es zu Lieferverzögerungen kommen.